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Wie stellt man einen Antrag auf die Forschungszulage?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft getreten, um die unternehmerische Forschung und Entwicklung in Deutschland zu fördern. Wie kann man die Forschungszulage beantragen? Wenn Sie sich die Frage stellen, sind Sie bei uns genau richtig! In unserem Artikel finden Sie nützliche Informationen zu diesem Thema.

Wer kann von der Forschungszulage profitieren?

Laut Forschungszulagen gesetz (FzulG) können alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, einen Antrag auf die steuerliche Forschungszulage stellen. Die maximale Fördersumme von einer Million Euro macht aber die Forschungszulage in erster Linie für kleine und mittelständische Unternehmen interessant. Es ist zu betonen, dass die Forschungszulage themenoffen ist. Egal, in welcher Branche Ihr Unternehmen agiert, Sie können die steuerliche Forschungsförderung beantragen.

Auch wenn es sich um Auftragsforschung handelt, kann die steuerliche Förderung beantragt werden. Darüber hinaus ist die Förderung nicht nur auf Forschungen in Deutschland begrenzt. Auch Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können gefördert werden.

Schritt 1: Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Für jedes Projekt muss man einzelneine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragen.Der Antrag wird online über ein Formulargestellt.  In diesem Online-Formular sollten Sie Ihr Projekt kurz und präzise beschreiben, damit es nach wissenschaftlichen Kriterien geprüft werden kann. Die Bewertung der Projekte basiert auf den Kriterien aus dem Frascati-Handbuch der OECD. Alle FuE Projekte werden in drei Kategorien eingeordnet: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Bescheinigung der BSFZ bestätigt, dass es sich bei Ihrem Projekt um Forschung und Entwicklung handelt.

Wichtig: die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) kann sowohl vor als auch während und nach dem Projekt beantragt werden.

Schritt 2: Antrag auf die Forschungszulage beim Finanzamt

Die Bescheinigung der BSFZ ist die Voraussetzung zur Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt. Es ist zu betonen, dass der Antrag rückwirkend für das Wirtschaftsjahr gestellt wird. Das Finanzamt bestimmt die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Förderung. Nach Ende des Wirtschaftsjahres wird die Förderung in Form einer Steuergutschrift erteilt.

Ihr Anspruch auf die Forschungszulage wird von dem Finanzamt nicht geprüft. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Dokumentation des FuE Projektes und formale Kriterien geprüft werden. Diese Prüfung kann bis zu sechs Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Daher ist es empfehlenswert, die gesamte Dokumentation der FuE Projekte nachvollziehbar zu archivieren.

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